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Ausbildungsdienst: FwDV1: "Grundtätigkeiten"

Jugendfeuerwehr

Ausbildungsdienst am 08.11.2024

FwDV3: Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz

"In der FwDV 1: "Grundtätigkeiten" werden die Grundtätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz dargelegt. Sie soll für diese Bereiche Grundlagen vermitteln, die zur einheitlichen Ausbildung notwendig sind. Bei den Geräten wird dabei von der Ausrüstung des Löschgruppenfahrzeuges, gegebenenfalls mit Zusatzbeladung, ausgegangen."

Zitat: Feuerwehr-Lernbar Bayern,2024

Im Ausbildungsdienst der Jugendfeuerwehr wird den Kinder und Jugendlichen beigebracht welche persönliche Schutzausrüstung (PSA) es gibt und was es für Ausrüstungsgegenstände es gibt.

Auch wirkt geklärt welcher Trupp welche PSA trägt und welche Ausrüstungsgegenstände mitführt.

Zudem wird die Handhabung und Bedienung von wasserführenden Armaturen (Verteiler, Standrohr, Schaumstrahlrohr und tragbare Zumischer) und das Auslegen von Druckschläuchen geübt. Dies kann sowohl in einer theoretischen als auch einer praktischen Übungseinheit verbaut werden.

 

Weitere Themen sind:

  • Handhabung einfacher Hilfeleistungsgeräte
  • Verlegen von elektrischen Leitungen
  • Beleuchtungsgeräte
  • Tauchmotorpumpen
  • Ziehen, Heben, Spreizen und Bewegen von Lasten
  • Leinen und Seile
  • Transportieren von Verletzten
  • ...

 

Wer sich gerne alles genau mal durchlessen möchte. Kann auf den unten folgenden Link klicken und gelangt so auf die Seite der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule des Freistaat Thüringen.

 

Link: Dienstvorschriften der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule des Freistaat Thüringen